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Keramik-Inlay
Bei einem Keramik-Inlay (Synonyme: Ceramikinlay; Keramikinlay;) handelt es sich um eine zahnfarbene, indirekt (außerhalb des Mundes) hergestellte Zahnfüllung, für die der zu versorgende Zahn in einer bestimmten Technik präpariert (beschliffen) wird und die mit speziellen, auf das keramische Material und die Zahnhartsubstanzen abgestimmten Materialien adhäsiv (durch Verklammerung in mikroskopisch feinen Poren) befestigt wird.
Die räumliche Ausdehnung eines Inlays ist in seltenen Fällen nur auf den Okklusalbereich (Kauflächenbereich) mit seinen Fissuren (Grübchen im Kauflächenrelief der Seitenzähne) begrenzt; in der Regel umfasst das Inlay zusätzlich einen oder beide Approximalraumflächen (den Nachbarzähnen zugewandte Zahnzwischenraumflächen).
Keramik besteht aus Quarzkristallen, die in eine Matrix (Basismasse) aus Feldspat eingebunden sind. Das Keramik-Inlay ist im Vergleich zum Kunststoff-Inlay zu sehen. Bis auf wenige Ausnahmen findet das Keramikmaterial häufiger Anwendung, u.a. weil es biologisch inert (reaktionsträge) ist und somit einen deutlichen Vorteil gegenüber dem Kunststoffmaterial aufweist, auf das sich Überempfindlichkeitsreaktionen entwickeln können. Allerdings werden auch Keramik-Inlays in aller Regel mit Befestigungsmaterial auf Kunststoffbasis adhäsiv mit dem Zahn verbunden, sodass man den Einsatz von Kunststoff nur quantitativ deutlich reduzieren kann.
Indikationen (Anwendungsgebiete)
Die Indikationen zum Keramik-Inlay ergeben sich aus:
- dem Wunsch des Patienten nach zahnfarbener, dauerhafter Ästhetik;
- dem Zerstörungsgrad des zu versorgenden Zahns. Während bei kleineren bis mittleren Defekten das Legen einer direkten Füllung z. B. aus Komposit sinnvoll ist, um nicht unnötig Zahnsubstanz der Präparationstechnik (Beschleiftechnik) eines Inlays zu opfern, ist bei mittleren bis großen Defekten die Versorgung mit einem Inlay das Mittel der Wahl, wobei die Versorgung mit einem Keramik-Inlay einen größeren Zeitaufwand und erhebliche finanzielle Mehrkosten für den Patienten mit sich bringt und deshalb zuweilen Kompromisse zugunsten einer direkten Füllung eingegangen werden müssen;
- einer nachgewiesenen Amalgamunverträglichkeit;
- einer – sehr seltenen – nachgewiesenen Goldunverträglichkeit, die die Versorgung mit einem Goldguss-Inlay verbietet;
- der Notwendigkeit, einen Seitenzahn zu versorgen. Schneide- und Eckzähne werden in aller Regel nicht mit Inlays versorgt.